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Strom Preis

Der Strom Preis ist für die Versorgung mit elektrischer Energie zu zahlen. Er setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihren Preis haben und unter dem Strom Preis zusammengefasst werden.

Der Verbraucher entrichtet Gebühren für die Kraft- Wärme- Kopplung (KWK) zur Förderung der Stromerzeugung in Anlagen, die über eine solche Kopplung verfügen Beiträge entsprechend des Gesetzes für Erneuerbare Energien (EEG), das die Stromherstellung durch erneuerbare Energien unterstützt. Dazu kommen noch die ökosteuer, Konzessionsabgaben und die Mehrwertsteuer sowie die Kosten der Stromanbieter für die Netzdurchleitung und die realen Stromerzeugungskosten.

Den größten Teil des Strompreises, ca. 41%, machen diese Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Ungefähr 36% der Rechnung sind für die Netznutzung (Transport und Verteilung der Energie) fällig. Die Energielieferung selbst macht nur etwa 23% des Strompreises aus. Die Abrechnung der Kosten erfolgt entsprechend den Konditionen des Stromliefervertrages zwischen dem Energieanbieter und dem Kunden. Hierbei unterscheidet man zwischen Privatkunden, Gewerbekunden und Sonderkunden (z.B. Großunternehmen). Die Stromtarife können in ihre Preiskomponenten aufgesplittet werden. Dabei werden die KWK Umlage, die Stromsteuer, die EEG Umlage, die Konzessionsabgabe und die Netznutzungskosten entweder separat in der Rechnung ausgewiesen oder sind bereits im Arbeitspreis enthalten. Die Umsatzsteuer muss allerdings immer extra angegeben werden.

Die drei großen Tarifgruppen lassen sich ebenfalls in ihre Basiskomponenten zerlegen. Der Haushaltstarif besteht aus einem verbrauchsunabhängigen Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (Bereitstellung des Stromes, Verwaltungskosten) und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (tatsächlicher Verbrauch). Der Gewerbetarif setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis sowie dem Verrechnungspreis (Kosten für die Messung des Stromverbrauchs, die Rechnungsstellung und den Inkasso) und dem festen Leistungspreis (Kosten für den Lieferservice) zusammen.

Für den Sondertarif werden zusätzlich zu Arbeits- und Leistungspreis der verbrauchsunabhängige Grund- und Messpreis sowie die verbrauchsabhängige Blindmehrarbeit berechnet.

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